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Beratung für energetischen Neubauten KFW 40-Plus - KFW 55 oder energetische sanierung Bestandsimmobilien KFW55-115, Energieausweise, Nachweis erneuerbare Energien, energetischen Berechnungen, Wärmebrückenreduzierung
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Energieausweise und welcher ist für Sie der Richtige!
Gebäudetyp
Wohngebäude
Nichtwohngebäude
Neubau
Bedarfsausweis ist Pflicht
Bedarfsausweis ist Pflicht
Altbau
Ab 01.07.2008 ist der Bedarfsausweis Pflicht bei
Verkauf, Neuvermietung,
-verpachtung oder leasing
Ab 01.07.2009 ist der Bedarfsausweis Pflicht
Davor wahlfrei zwischen
Bedarfsausweis oder
Verbrauchsausweis
Altbau max. 4
Wohneinheiten
mit Bauantrag vor 01.11.1977
Bedarfsausweis ab 01.10.2008 bei
Verkauf,Neuvermietung,
-verpachtung oder leasing
Altbau mit max. 4
Wohneinheiten
Bauantrag vor dem
01.11.1977, aber auf Niveau der
Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert
Wahlfreiheit zwischen
Bedarfsausweis und
Verbrauchsausweis bei Verkauf, Neuvermietung,
-verpachtung oder leasing
Jeder Altbau
Bauantrag
vor 01.11.977
Wahlfreiheit zwischen
Bedarfsausweis und
Verbrauchsausweis bei Verkauf, Neuvermietung,
-verpachtung oder leasing
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