Bei Erneuerung oder erster Einbau einer ihrer Zentralheizung ist nach dem erneuerbaren energie Wärmegesetzt eine Anteil von 15% erneuerbarer Energien erforderlich.
Wir beraten sie und erstellen für sie die erforderlichen Nachweise bei ihrem Heizungstausch!
Neubau --> Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)
http://www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/Das_EEWaermeG/das_eewaermeg.html
Bestandsgebäude --> Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
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